„Ich habe ein Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Diskriminierung und Belästigung. Das war wichtig, mir das klar zu machen”
„Ich wollte wissen, was im Falle einer Anzeige auf mich zukommt”
„Ich wusste nicht, dass es ein Gewaltschutzgesetz gibt, mit dem ich mich als lesbische Frau oder schwuler Mann vor Gewalt in meiner Partnerschaft schützen kann.”
Sie verstoßen gegen die Grundrechte jeder und jedes Einzelnen.
Obwohl nicht jede Diskriminierungs- und Gewalterfahrung strafbar ist oder gegen geltendes Recht verstößt, gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Regelungen zum Opferschutz (zum Beispiel auch finanzielle), sowie Opferschutzbeauftragte bei Polizei und Justiz sollen zusätzlich dazu beitragen, die Rechte von Opfern zu stärken.
Für eine qualifizierte Rechtsberatung sollte die Hilfe einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden. Wo diese zu finden sind, kann bei lesbisch-schwulen Anlauf- und Beratungsstellen erfragt werden.
Die Kosten für die Rechtsberatung werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.